St. Galler Gericht stützt Abacus-Beschwerde
Quelle: Abacus

St. Galler Gericht stützt Abacus-Beschwerde

Im Streit um die Vergabe von Software-Beschaffungen ohne Ausschreibungen unterstützt das St. Galler Verwaltungsgericht eine Beschwerde seitens Abacus und verlängert den Beschaffungsstopp für die betroffenen St. Galler Gemeinden.
15. November 2015

     

Neue Runde im Streit Abacus vs. St. Galler Gemeinden: Im Konflikt rund um die Software-Beschaffung von St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibung hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen nun einen Entscheid pro Abacus gefällt. Die richterliche Instanz hat entschieden, dass es den betroffenen Gemeinden für die gesamte Dauer des Beschwerdeverfahrens untersagt bleibt, Verträge für Finanzsoftware zu unterzeichnen.

Abacus hat im Sommer beim St. Galler Verwaltungsgericht Klage wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Der Software-Hersteller wehrt sich mit der Klage gegen die Beschaffung von Software ohne öffentliche Ausschreibung. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin einen vorsorglichen Stopp der Vergabe verfügt, der mit der jüngsten Entscheidung auf die Dauer des Beschwerdeverfahrens ausgedehnt wurde.


Laut Abacus werden private Gemeinden im Kanton St. Gallen als Lieferanten für Gemeindesoftware "systematisch ausgeschlossen" und hätten in der Vergangenheit nicht einmal die Möglichkeit erhalten, für diese öffentlichen Aufträge zu offerieren. Und weiter: "Die Preise der heute von ausländischen Lieferanten erbrachten Leistungen sind zudem massiv überhöht. Ein Vergleich zeigt: die St. Galler Gemeinden und damit die Steuerzahler kaufen Produkte ein, welche zwei- bis dreimal teurer sind als bewährte Schweizer Produkte, welche auf dem Markt verfügbar sind."
(rd)


Weitere Artikel zum Thema

St. Galler Innendepartement entscheidet für Abacus

18. September 2015 - Das St. Galler Departement des Inneren hat den St. Galler Stadtrat angewiesen, einem Abacus-Gesuch um Einsichtnahme in IT-Verträge mit dem VRSG stattzugeben.

Abacus und St. Galler Gemeinden weiter im Zwist

3. August 2015 - Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat Ende letzte Woche einen neuen Entscheid im Streit zwischen Abacus und den vier vom Softwarehersteller verklagten Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach getroffen. Dieser wird von beiden Seiten mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Einstweilige Verfügung im St. Galler Beschaffungs-Streit

15. Juli 2015 - Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen untersagt vier Gemeinden vorerst die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechungsmodells der St. Galler Gemeinden. Abacus begrüsst diesen Entscheid.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER