Snapchat sichert sich Recht an Bildern
Quelle: Snapchat

Snapchat sichert sich Recht an Bildern

Der Dienst, der dafür bekannt ist, versendete Bilder nach wenigen Sekunden zu löschen, hat seine AGB geändert. Neu will Snapchat das Recht beanspruchen, Bilder seiner Nutzer zu speichern und zu verbreiten.
2. November 2015

     

Snapchat hat die Version 9.18 veröffentlicht – und damit auch gleich die Nutzungsbedingungen angepasst. Der Dienst, der eigentlich so funktioniert, dass Nutzer Fotos versenden, die nach zehn Sekunden automatisch gelöscht werden, sichert sich jetzt die Rechte an ebendiesen "gelöschten" Fotos. So heisst es neu in den AGB, dass Nutzer dem Dienst eine weltweite, dauerhafte, kostenlose und übertragbare Lizenz an den Inhalten einräumen, diese zu speichern, zu nutzen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen – und zwar in jeder Form und in jedem Medium. Darüber hinaus sichert sich Snapchat auch gleich das Recht, diese mit persönlichen Daten wiederzuverwenden, inklusive Namen, Bild und Stimme der Person. (aks)


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Kommentare
@Marco: Bin mit deiner Aussage völlig einverstanden; meine implizite Bemerkung ziehlte darauf hin. Dein Urheberansatz ist im übrigen im Allgemeinen ein Problem der Take-a-Picture-Everywhere-at-Anytime-of-Everything. Ohne jetzt in die Paranoia auszuschweifen... möchte nicht wissen, auf wie vielen Fotos ich unwissend drauf bin.
Dienstag, 3. November 2015, Christian

@Christian: Grundsätzlich kann jeder selbst bestimmen unter welchen Bedingungen er eine Leistung anbietet. Da die AGB sagen, dass man keinen Datenschutz hat oder besser gesagt darauf verzichtet, ist dagegen nichts zu sagen. Problematisch wird allerdings der Tei. mit dem Bild und der Stimme der Person die auf dem Foto ist. Denn der Urheber des Fotos dürfte in den wenigsten Fällen damit übereinstimmen und die Person die fotografiert wurde, tritt Snapchat ja keinerlei Rechte ab. Dieser Teil ist für mich nicht haltbar.
Montag, 2. November 2015, Marco

Ich dachte, gestern wäre der 1. November und nicht der 1. April gewesen...! Ist sowas Datenschutzrechtlich überhaupt möglich...?
Montag, 2. November 2015, Christian



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