Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr rund 10 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen durchgeführt als noch im Vorjahr. Zu Echtzeitüberwachungsmassnahmen, zu denen das Mithören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails gehört, kam es 3344 Mal, während es im Vorjahr 3770 gewesen waren. Gleichzeitig führten Behörden rückwirkende Überwachungsmassnahmen – also Verbindungen, die im Nachhinein nachgewiesen werden – 6335 Mal durch. Im Vorjahr waren es 6872 gewesen.
Detaillierte Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen und Teilnehmeridentifikationen haben die Strafverfolgungsbehörden 4478 eingeholt, das sind 9 Prozent weniger als im Vorjahr. Dagegen wurden Telefonbücher und IP-Adressen mit 198'019 4 Prozent häufiger abgefragt. Angeordnet wurden die Überwachungsmassnahmen in 40 Prozent der Fälle, um Angelegenheiten im Drogenhandel aufzuklären und in einem Drittel der Fälle, um Vermögensdelikte zu verfolgen. Unter den restlichen Begründungen finden sich unter anderem die Aufklärung von Gewalt- und Sexualdelikten.
Zu beachten ist bei den Zahlen, dass nicht selten eine Person über mehrere Kanäle bewacht wird. Gekostet hat die Überwachung im vergangenen Jahr rund 13,6 Millionen Franken, rund 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Post- und Fernmeldedienstanbieter erhielten Entschädigungen in der Höhe von rund 10,1 Millionen Franken.
(aks)