Deutsches Gericht bestätigt GPL

Im Rechtsstreit mit dem Router-Hersteller Sitecom hat das Open-Source-Projekt netfilter/iptables einen Sieg errungen und gleichzeitig die Wirksamkeit der GPL bestätigen lassen.
23. Juli 2004

     

Der Routerhersteller Sitecom hat Code aus dem Open-Source-Projekt netfilter/iptables verwendet und sich dabei nicht an die GPL gehalten, worauf die Verantwortlichen des Open-Source-Projekts eine einstweilige Verfügung gegen Sitecom erwirkt haben, die nun vom Landgericht München bestätigt wurde. Danach darf der Hersteller seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten, sofern sie auf die netfilter/iptables-Software setzen und nicht die Bedingungen der GPL einhalten. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 100'000 Euro festgesetzt.



In der Urteilsbegründung wurde zudem deutlich, dass die Richter die GPL als rechtswirksam ansehen. So heisst es in der Urteilsbegründung: "Die Kammer teilt zunächst die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf die Urheberschaft und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann. Im Gegenteil bedienen sich die Nutzer der Bedingungen des Urheberrechts, um ihre Vorstellungen der weiteren Entwicklung und Verbreitung von Software sicherzustellen und zu verwirklichen." Auch sieht man es nicht als ein Problem an, dass die GPL in Englisch verfasst ist: "Auch wenn die deutsche Übersetzung nicht offiziell sein mag, bestehen angesichts des Umstandes, dass Englisch in der Computerindustrie die gängige Fachsprache ist, keinerlei Bedenken, weil die offiziellen Bedingungen nur in englischer Sprache vorliegen."




Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel einlegen will, ist noch nicht bekannt. Mittlerweile hat das netfilter/iptables-Projekt jedenfalls festgestellt, dass Sitecom ein weiteres Router-Modell mit einer Software anbietet, die gegen die GPL verstösst. Ein Ordnungsgeld von 10'000 Euro hat man mittlerweile beantragt.


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