Erster Gerichtsentscheid in Sachen GPL

Laut einer einstweiligen Verfügung darf Sitecom den W-LAN-Router WL-122 in Deutschland nicht mehr anbieten, weil er GPL-lizenzierte Software enthält.
16. April 2004

     

Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Routerhersteller Sitecom seinen W-LAN-Router WL-122 nicht mehr anbieten darf. Der Grund dafür: Er enthält GPL-lizenzierte (GNU General Public License) Softwareteile, ohne die Open-Source-Lizenz wie vorgeschrieben an die ganze Software weiterzuvererben.

Dies sei der erste Gerichtsentscheid in Sachen GPL freut sich das klagende intables/netfilter-Projekt. Dessen Software zur Paketfilterung und Network Address Translation wird in Routern verschiedener Hersteller eingesetzt, ohne dass diese die GPL-Bestimmungen einhalten. Demnach müsste GPL-enthaltende Software zwingend selber unter die GPL gestellt werden. Einige Routerhersteller wie Fujitsu-Siemens oder Allnet haben sich inzwischen mit dem Open-Source-Projekt geeinigt. Sitecom wollte sich nicht fügen.


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